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Funktionsausbildung Bauüberwacher Bahn Oberbau /Konstruktiver Ingenieurbau gemäß Ril 046.2753 der DB InfraGO AG

Kursnr.
26-111-4
Beginn
Mo. 28.09.2026
Ende
Mo. 25.01.2027
Dauer
78 Tage
Kursort
Gleis 1
Gebühr
0,00 € (Brutto)
Kursbeschreibung

Auf der Grundlage des AEG, der EBO, der EIGV, der VV BAU sowie der Richtlinie 806 regelt die Richtlinie 046.2753 die Ausbildung zum Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (Ob/KIB), mit dem Ziel, den Teilnehmenden zu befähigen, die Aufgaben der Bauüberwachung im Bereich Ob/KIB wahrzunehmen.


Aufgaben des Bauüberwachers Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau beinhalten z.B.

  • Durchführen von Bauüberwacherleistungen bei Arbeiten im Bereich Oberbau/ KIB
  • Wahrnehmen der Sicherungsüberwachung
  • Wahrnehmen der Aufgaben des Anlagenbeauftragten für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen
  • Wahrnehmen der Aufgaben des Betra-Antragstellers und des Technischen Berechtigten


Voraussetzungen

  • Deutschkenntnisse entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nach Mindeststandard B2.

     Als Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung müssen erfüllt sein:

  • Nachweis einer medizinischen und psychologischen Eignung gem. Handbuch 10700 für Betriebsbeamte nach EBO §47 Abs. 1 Nr. 4 (andere Aufsichtsführende), sowie die medizinische Eignung als Sicherungsüberwacher. Die medizinische Eignung ist regelmäßig erneut nachzuweisen.


  • Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master) für den Bereich Bauingenieurwesen bzw. verwandter Studiengänge bzw. ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
  • Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. eine bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
  • Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Oberbau- und Ingenieurbauanlagen bzw. im Bau von Oberbau- und Ingenieurbauanlagen nachgewiesen werden. Diese ist mittels Ril 046.2753V04 zu dokumentieren. Einschlägige Berufserfahrung wird an Gleisen und Weichen, Fester Fahrbahn, Tiefenentwässerung und Unterbau, Brücken, an Signalbrücken und -auslegern, Hilfsbrücken, Durchlässe, Lärmschutzwänden, Bahnsteige und Dächer sowie an Gebäuden erworben. Die Teilnahme an der Funktionsausbildung zum Bauüberwacher (theoretische Ausbildungsabschnitte beim Bildungsträger) wird nicht auf die Berufserfahrung angerechnet.
  • Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB  von mindestens zwei Jahren in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen oder in der Planung bzw. im Bau von Anlagen des Oberbaus und des KIB nachgewiesen werden.
  • Zulassung durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG


Abschluss

Die Ausbildung wird mit mehreren schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen/Klausuren sowie einer Abschlussprüfung abgeschlossen, die von der Prüfungskommission der DB InfraGO AG abgenommen wird. Die Qualifikation wird in einem Befähigungsausweis dokumentiert. Die Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung übernimmt die Ortolan Akademie.


Bemerkung

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG. Unter Nutzung des Vordrucks "Nachweis der Voraussetzung" sowie der Einzelnachweise (Bescheinigungen) sind diese vollständig spätestens 6 Wochen vor Beginn der Qualifizierung der Fachstelle Bauüberwachung vorzulegen. Aktuelle Informationen können unter https://netz-bauueberwachung.deutschebahn.com/netz-bauueberwachung  entnommen werden. Das Einreichen der kompletten Unterlagen bei der Fachstelle übernehmen wir gern für Sie. Senden Sie dafür alle vollständigen Unterlagen an: infra-berlin@ortolan-akademie.de.


Hinweis

Die Bestimmungen für die regelmäßige Fortbildung der Bauüberwacher Ob/KIB sind in der Ril 046.2000A15 „Grundsätze Lernen und Qualifizieren der DB InfraGO AG“ festgelegt.

Dozent(en)