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Funktionsausbildung zum Bauüberwacher Konstruktiver Ingenieurbau gemäß Ril 046.2756 der DB InfaGO AG

Kursnr.
26-119-3
Beginn
Mo. 17.08.2026
Ende
Fr. 04.12.2026
Dauer
48 Tage
Kursort
Gleis 1
Gebühr
3381,98 € (Brutto)
Kursbeschreibung

Funktionsausbildung zum Bauüberwacher / Fachbauüberwacher Konstruktiver Ingenieurbau gemäß Richtlinie 046.2756


Kurs-Nr.119


Auf der Grundlage des AEG, der EBO, der VV BAU sowie der Richtlinie 806 regelt die Richtlinie 046.2756 die Ausbildung zum Bauüberwacher Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), mit dem Ziel, den Teilnehmenden zu befähigen, die Aufgaben der Bauüberwachung im Bereich KIB wahrzunehmen.


Aufgaben des Bauüberwachers Konstruktiver Ingenieurbau beinhalten z.B.


o        Durchführung von Bauüberwacherleistungen bei Arbeiten im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau gemäß VV BAU, gemäß Ril 806.0000

o        Wahrnehmen der Sicherungsüberwachung gem. RRil 132.0118

o        Wahrnehmen der Aufgaben des Anlagenbeauftragten für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen gem. 132.0123A01

o        Wahrnehmen der Aufgaben des Betra-Antragstellers und des Technischen Berechtigten gem. Ril 406.1201


Die Ausbildung beinhaltet folgende Themen

       Grundlagen und Vertiefung Eisenbahnbetrieb

       Sicherungsüberwacher

       Anlagenbeauftragter für Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen

       Oberbau für KIB

       Konstruktiver Ingenieurbau

       Betra- Antragsteller Aufgaben, Funktion und Verantwortung des Bauüberwachers

       Bau-/Vertragsrecht, Nachtragsmanagement, Terminüberwachung, Abrechnung


Voraussetzungen BÜB KIB:


o        Tauglichkeit und Eignung für Bauüberwacher gemäß Handbuch 10700

o        Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums (akademischer Grad Dipl-Ing., Bachelor, Master) im Bereich Ingenieurwesen (Schwerpunkt Bauwesen) bzw. verwandter Studiengänge; anerkannt wird auch ein vergleichbarer Abschluss eines Mitgliedstaates der EU

oder

o        Gleichwertige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der entsprechenden Fachrichtung wie z.B. eine bestandene Laufbahnprüfung entsprechend den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

o        Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens sechs Monaten in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen oder in der Planung bzw. Bau von

o        Anlagen des konstruktiven Ingenieurbaus nachgewiesen werden.

o        Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr und für die Zulassung zum Feststellungsgespräch zur Anerkennung als Bauüberwacher KIB muss eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen oder in der Planung bzw. im Bau von Anlagen des KIB nachgewiesen werden.

Voraussetzungen FBÜ KIB:

o        Tauglichkeit und Eignung für Bauüberwacher gemäß Handbuch 10700

o        Erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfter bzw. anerkannter Techniker Hochbau/Tiefbau bzw. Bauwesen oder geprüfter Polier der Fachrichtung Hochbau/Tiefbau oder Maurer- und Betonbauermeister oder IHK-Meister Gleisbau oder Straßenbaumeister

oder

o        Ein als gleichwertig anerkannter Abschluss bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Reichsbahn der entsprechenden Fachrichtung

o        Für die Zulassung zur Ausbildung muss eine Berufserfahrung von mindestens zweieinhalb Jahren nachgewiesen werden, davon mindestens sechs Monate einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus bzw. im Bau von Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus.

o        Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung und zum Feststellungsgespräch muss eine gewerkespezifische Berufserfahrung von mindestens drei Jahren nachgewiesen werden, davon mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Instandhaltung von im Betrieb befindlichen Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus bzw. im Bau von Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus.


Abschluss


Die Ausbildung wird mit mehreren schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen/Klausuren sowie einer Abschlussprüfung abgeschlossen, die von der Prüfungskommission der DB InfraGO AG abgenommen wird. Die Qualifikation wird in einem Befähigungsausweis dokumentiert.


Bemerkung


Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG. Der erste Teil des Vordrucks "Nachweis der Voraussetzung" ist vollständig ausgefüllt zusammen mit den Einzelnachweisen spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn der Fachstelle.Bauueberwachung.DBinfrago@DeutscheBahn.com vorzulegen. Das Einreichen der kompletten Unterlagen übernehmen wir gern für Sie. Senden Sie dafür alle Unterlagen an infra-berlin@ortolan-akademie.de.


Hinweis


Die jährliche Fortbildung beträgt mindestens 21 Unterrichtseinheiten (UE), davon 4 UE Bauüberwacher und 3 UE Anlagenbeauftragter als E-Learning (WBT).

Dauer:                50 Tage (zzgl. Abschlussprüfung und Feststellungsgespräch)

Preis:                11.368,00 EUR (netto) zzgl. Prüfungsgebühren