Auf der Grundlage des AEG, der EBO, der VV BAU sowie der Richtlinie 806 regelt die Richtlinie 046.2756 die Ausbildung zum Bauüberwacher Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), mit dem Ziel, den Teilnehmenden zu befähigen, die Aufgaben der Bauüberwachung im Bereich KIB wahrzunehmen.
Aufgaben des Bauüberwachers Konstruktiver Ingenieurbau beinhalten z.B.
Voraussetzungen Bauüberwacher (BÜB) KIB
Als Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung müssen erfüllt sein:
Voraussetzungen FBÜ KIB
Als Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung müssen erfüllt sein:
Bemerkung
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt durch die Fachstelle Bauüberwachung der DB InfraGO AG. Unter Nutzung des Vordrucks "Nachweis der Voraussetzung" sowie der Einzelnachweise (Bescheinigungen) sind diese vollständig spätestens 6 Wochen vor Beginn der Qualifizierung der Fachstelle Bauüberwachung vorzulegen. Aktuelle Informationen können unter https://netz-bauueberwachung.deutschebahn.com/netz-bauueberwachung
entnommen werden. Das Einreichen der kompletten Unterlagen bei der Fachstelle übernehmen wir gern für Sie. Senden Sie dafür alle vollständigen Unterlagen an: infra-berlin@ortolan-akademie.de.
Hinweis
Die Bestimmungen für die regelmäßige Fortbildung der Bauüberwacher BÜB/FBÜ KIB sind in der Ril 046.2000A15 „Grundsätze Lernen und Qualifizieren der DB InfraGO AG“ festgelegt.
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